AGB Bikeschule

Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vom Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) angebotenen Mountainbike- Kurse, Touren und Reisen sowie weiteren Dienstleistungen. Mit Vertragsschluss erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Einbeziehung der dieser AGB und der allgemeinen Nutzungsbedingungen der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG einverstanden.

2. Vertragsschluss

  • Die Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 7 Tagen angenommen werden kann.
  • Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten der Mountainbike- Park Winterberg GmbH & Co. KG anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen. In diesen Fällen ist die Einwilligung zum Vertragsabschluss sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten schriftlich an den Veranstalter zu übermitteln.

3. Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Im Falle von Buchungen über unseren Onlineshop sind die Gebühren mit Abschluss der Buchung fällig. Diese sind mittels einer angebotenen Zahlungsmetode zu begleichen.
  • Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang auf das angegebene Bank- oder PayPal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

  • Leistungsumfang
    Der genaue Umfang unserer Leistungen ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen. Altersangaben beziehen sich auf vollendete Lebensjahre. Die Leistungsbeschreibung stellt den geplanten Kurs- bzw. Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
  • Leistungsänderungen
    Der Veranstalter behält sich etwaige Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf, aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor. Weiter sind geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Bikepark Strecken, Kursinhalten, sowie Änderungen des Kursablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich. Ein Rücktrittsrecht zu Gunsten des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht.

5. Stornierung: Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson

    Bei den Veranstaltungen handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Die Teilnehmer können jederzeit, unter den nachfolgenden Bedingungen, vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss dem Veranstalter schriftlich (per E-Mail) zugehen. Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt an der gebuchten Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

  • Bedingungen
    Die Höhe der Stornierungsgebühren orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung per Mail beim Veranstalter. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.
  • Kulanz und Stornierungsgebühren
    Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen bis 4 Wochen vor gebuchter Veranstaltung eine kostenfreie Umbuchung an. Für die Umbuchung ist ein neuer, konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen. Ein Anspruch auf den gewählten Ersatztermin besteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Ab 4 Wochen vor dem Beginn der gebuchten Veranstaltung ist eine kostenpflichtige Stornierung möglich. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:
    Ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Event | 70% Gutschein oder 50% Gelderstattung
    Ab 14 Tage vor dem Event | 60% Gutschein oder 25% Gelderstattung
    Ab 7 Tage vor dem Event| 45% Gutschein oder 20% Gelderstattung
    Ab 3 Tage vor dem Event| 20% Gutschein oder 10% Gelderstattung
    Ab 24 Std. vor Kursbeginn | 10% Gutschein – keine Erstattung
  • Umbuchungsgebühr
    Bei einer Umbuchung / Stornierung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 25€ an.
  • Ersatzperson
    Wird der stornierte Teilnehmerplatz bis max. 48h vor dem Event mit einem anderen vom Teilnehmer benannten Ersatzteilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des Ersatzanspruches wie unter Punkt 5.3
  • Nichtteilnahme durch Krankheit
    Im Falle einer Nichtteilnahme aufgrund von Krankheit gelten die normalen Stornierungsbedingungen der Veranstaltung. Eine kostenfreie Stornierung gewährt der Veranstalter nur in besonderen Einzelfällen und auch nur dann, wenn abzusehen ist, dass der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Zusätzlich muss die Vorlage eines ärztlichen Attests per Mail bis 48 Stunden vor Kursbeginn durch den Teilnehmer gewährleistet sein.

6. Mindestteilnehmerzahl

Für Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, die Kursdauer entsprechend zu reduzieren, die Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.

7. Stornierung durch den Veranstalter

Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein oder die Mindestteilnehmerzahl bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht sein, so hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren in Form eines Wertgutscheins von 100% zu erstatten.

8. Persönliche Voraussetzungen

Mountainbiken im Bikepark stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Verfassung ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen Bewusstseins- und Wahrnehmungsbeeinträchtigenden Substanzen zu stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er dieser Anforderungen nicht erfüllen.

9. Ausrüstung

Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen oder online die Möglichkeit, ein Leihmountainbike im Bikepark zusätzlich zum Kurs zu buchen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Bei Leihrädern wird der Zustand vor Beginn vom Veranstalter geprüft und sich über die Fahrtüchtigkeit mit dem Teilnehmer vor Antritt der Fahrt gemeinsam versichert. Der Teilnehmer hat geeignete/wetterfeste Kleidung und vorgeschriebene Schutzausrüstung, insbesondere einen Fullfacehelm zu tragen. Ohne Fullface-/Vollvisierhelm ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Ein Recht auf Rückzahlung der Gebühren besteht dann nicht.

10. Weisungen

  • Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass er weder sich selbst, noch Dritte gefährdet oder verletzt. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.
  • Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.

11. Haftungsausschluss

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Veranstalters oder dessen Hilfspersonen beruht. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
  • Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Unbeschadet Absatz 1 von Punkt 11, haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht, für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflichtverletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht Folge geleistet oder die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird.
  • Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Die Teilnehmer erkennen den vorstehenden Haftungsausschluss des Veranstalters an.

12. Rechte

Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite des Veranstalters sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer tritt insoweit sämtliche Nutzungsrechte an Foto- und/oder Videoaufnahmen unwiderruflich und unentgeltlich an den Veranstalter ab.

13. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages wird zwischen den Parteien eine solche vereinbart, die tatsächlich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Veranstalter

 

Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, Am Waltenberg 89, 59955 Winterberg.
Telefonnummer: 02981/9199908.
E-Mail: schule@bikepark-winterberg.de

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

AGB Bike-Verleih

Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG

  1. VERTRAGSPARTEIEN
    Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden (im Folgenden Kunde genannt) und Mountainbike-Park Betreiber GmbH & Co KG (im folgenden Bikepark Winterberg genannt) bei dem die Leistung gebucht wird, zustande. Die Buchung erfolgt ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:
  2. DIE PERSON DES KUNDEN
    Der Verleih von Bikes ist ausschließlich an mindestens 18-jährige mit einem entsprechenden Lichtbildausweis möglich. Minderjährige benötigen die zwingend die Vollmacht von unserer Internetseite mit einer Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) eines Erziehungsberechtigten.Der Verleih von Bikes und/oder Schutzausrüstung ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein oder Krankenkassenkarte) oder einer Kreditkarte des Kunden bei der Abholung vor Ort möglich.
  3. VERTRAGSSCHLUSS
    Als Preise gelten die bei der Reservierung auf der Webseite des Bikepark Winterbergs oder in der Bikestation aushängenden und ausgewiesenen Mietpreise für das jeweils gewünschte Leihmaterial. Der Kunde durchläuft hierbei verschiedene Schritte, bei denen das/die gewählte/-n Bike/-s sowie Schutzausrüstung, das Besuchsdatum sowie Daten des Kunden und möglicher Begleitpersonen für das jeweilige Leihmaterial erfasst werden. Der Kunde hat sich durch die Angabe der im Bestellprozess aufgeführten Daten zu identifizieren. Dabei sind die benötigten Daten zwingend korrekt anzugeben! Durch das Absenden der Buchung gibt der Kunde sein Angebot für eine verbindliche Reservierung ab. Durch das Versenden der Reservierungsbestätigung nimmt der Bikepark Winterberg dieses Angebot an. Die Bestätigung wird unmittelbar nach dem Eingang der Reservierung versendet. Der Vertrag ist damit zustande gekommen.Am gewählten Besuchstag kann der Kunde das vorab reservierte Leihmaterial gegen Bezahlung vor Ort in bar oder bargeldlos (EC, Kreditkarte o.ä.) und gegen Vorlage des Lichtbildausweises zur Identifizierung abholen.
    Eine Buchung ausschließlich vor Ort ist nur möglich, wenn noch Leihmaterial zur Verfügung steht. Dies kann nicht gewährleistet werden. Es besteht kein Anspruch auf Leihmaterial vor Ort. Der Vertrag kommt zustande mit der Bezahlung
  4. WIDERRUF
    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hat der Kunde kein Widerrufsrecht, da es sich bei unseren Angeboten um Sport- & Freizeitbetätigungen handelt, welche einen spezifischen Termin/ Zeitraum zur Erbringung vorsehen.
  5. ABHOLUNG & RÜCKGABE DES LEIHMATERIALS
    Das durch den Kunden reservierte Leihmaterial steht am gewählten Besuchstag in der Bikestation zur Abholung bereit. Vor Ort wird dieses noch individuell auf den Kunden sowie die mitgebuchten Begleitpersonen eingestellt. Die Bikestation öffnet ab 9:oo Uhr, ab dann kann das Leihmaterial abgeholt werden. Die Reservierung gilt bis 10:30 Uhr. Danach behält sich der Bikepark Winterberg das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und das Leihmaterial anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, so setzt er den Bikepark Winterberg zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschließlich telefonisch darüber in Kenntnis.Am letzten Tag des gewählten Mietzeitraums ist das Bike bis spätestens 17:45 Uhr in der Bikestation zurückzugeben. Leihbikes müssen vor der Rückgabe zwingend vorgereinigt werden! Sollte dies nicht der Fall sein, erhebt der Bikepark Winterberg eine Reinigungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Bike.Bei einer Mietdauer über mehrere Tage kann das Leihbike wahlweise in der Bikestation deponiert werden oder selbst mitgenommen werden. Im letzteren Fall trägt der Kunde vollumfänglich die Verantwortung.Keine Rückerstattung der Leihgebühr bei vorzeitiger Rückgabe ohne ärztliche Bescheinigung.
  6. SCHÄDEN AM LEIHMATERIAL
    Unsere Leihbikes und Schutzausrüstungen sind NICHT versichert! Für Schäden an geliehenem Material bzw. für verlorengegangenes Material haftet der Mieter in voller Höhe. Das Leihmaterial wird vom Mieter in einwandfreiem technischem Zustand übernommen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift, ausreichend versichert zu sein (Unfall, Haftpflicht) und bei Unfällen keine Schadensersatzforderungen bzw. Ansprüche an den Betreiber oder sonstige am Bikepark Winterberg beteiligte Personen oder Gesellschaften zu stellen. Optional kann eine Bike-Versicherung für Schäden bis maximal 250 Euro abgeschlossen werden.
  7. ABSCHLUSS EINER BIKEVERSICHERUNG
    Die Bike Versicherung vom Bikepark Winterberg ist ein freiwillig nutzbares Angebot, welches für die von uns zur Verfügung gestellten Leihbikes in Anspruch genommen werden kann. Der Bikepark Winterberg ist hier Versicherungsgeber und der/die Kunde*in Versicherungsnehmer*in. Das Bike ist grundsätzlich immer sorgfältig zu behandeln – egal ob mit oder ohne Versicherung. Entsprechend sind nur Schäden versichert, welche auf den ordnungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Die Versicherungsgebühr beträgt 10 Euro pro Bike und pro Miettag.Die Versicherung deckt ausschließlich Sachschäden, welche an dem versicherten Bike festgestellt werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 250 Euro für den gesamten Mietzeitraum.  Schäden an Schutzausrüstung, der bikenden oder weiteren Person/-en oder dem Eigentum Dritter können mit der Versicherung nicht geltend gemacht werden. Für Schäden über 250 Euro hinaus haftet gemäß den Mietbedingungen weiterhin der/die Versicherungsnehmer*in.Die Versicherung kann ausschließlich direkt bei der Buchung abgeschlossen werden. Eine nachträgliche Versicherung eines ausgeliehenen Bikes ist nicht mehr möglich.Es gelten weiterhin die Mietbedingungen im Bike-Verleih. Diese sind zusätzlich zu beachten.
  8. RÜCKTRITTSBESTIMMUNGEN / STORNIERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
    Eine Stornierung der Reservierung bzw. Buchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Stornierung ist dem Bikepark Winterberg in Textform, unter Vorlage eines Nachweises, anzuzeigen. Keine Preiserstattung wird gewährt, wenn der Termin seitens des Kunden aufgrund von Verspätung nicht wahrgenommen wird oder aus anderen Gründen, überhaupt nicht entgegengenommen wird, und der Bikepark Winterberg dies nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) oder andere Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Bikepark Winterbergs liegen, begründen keinerlei Anspruch auf eine Stornierung der Buchung oder einer Erstattung, bereits erbrachter Leistungen.
  9. STORNIERUNGEN DURCH DEN BIKEPARK WINTERBERG
    Stellt der Bikepark Winterberg Unstimmigkeiten bei der Buchung fest, so kann dieser die Reservierung stornieren und die Herausgabe des Leihmaterials verwehren. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn bei der Buchung falsche Daten (vor allem Größe und Gewicht) durch den Kunden angegeben wurden! Die Reservierung kann auch storniert werden, wenn das Leihmaterial nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt worden ist.
  10. FEHLBUCHUNG & RABATT
    Sollte der Kunde eine falsche Mietkategorie/Größe reserviert haben, so kann der Bikepark Winterberg das gewählte Bike leider nicht zur Verfügung stellen. Es besteht dann kein Anspruch auf die Herausgabe eines anderen Bikes für den Kunden.Ggf. geltende oder vorhandene Rabatt-Angebote und/oder Gutscheine können weiterhin bei der Bezahlung vor Ort eingelöst werden.
  11. WEITERE VEREINBARUNGEN
    Zusätzlich zu den hier aufgeführten AGBs gelten die Nutzungsbedingungen des Bikepark Winterbergs. Die hier aufgeführten AGBs regeln nicht die Durchführung des Besuchs. Für die Nutzung der Liftanlagen ist zusätzlich ein Liftticket zu erwerben.Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

  12. GERICHTSSTAND
    Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf (Online-) Buchungen über die Internetseite des Bikepark Winterbergs oder vor Ort, gilt ausschließlich deutsches Recht und sind ausschließlich nationale Gerichte in Deutschland zuständig.
    Darüber hinaus gilt gegenüber Kaufleuten der Gerichtsstand Medebach.Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


Mit der Reservierung im Online-Shop oder der Buchung vor Ort erkennt der Kunde die obenstehenden Bedingungen an.





25. September 2023 18:30