AGB BIKESCHULE

MOUNTAINBIKE-PARK WINTERBERG GMBH & CO. KG

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vom Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) angebotenen Mountainbike- Kurse, Touren und Reisen sowie weiteren Dienstleistungen. Mit Vertragsschluss erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Einbeziehung der dieser AGB und der allgemeinen Nutzungsbedingungen der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG einverstanden.

  1. VERTRAGSSCHLUSS
  • Die Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 7 Tagen angenommen werden kann.
  • Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten der Mountainbike- Park Winterberg GmbH & Co. KG anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen. In diesen Fällen ist die Einwilligung zum Vertragsabschluss sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten schriftlich an den Veranstalter zu übermitteln.
  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  • Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Im Falle von Buchungen über unseren Onlineshop sind die Gebühren mit Abschluss der Buchung fällig. Diese sind mittels einer angebotenen Zahlungsmetode zu begleichen.
  • Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang auf das angegebene Bank- oder PayPal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
  1. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
  • Leistungsumfang
    Der genaue Umfang unserer Leistungen ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen. Altersangaben beziehen sich auf vollendete Lebensjahre. Die Leistungsbeschreibung stellt den geplanten Kurs- bzw. Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
  • Leistungsänderungen
    Der Veranstalter behält sich etwaige Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf, aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor. Weiter sind geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Bikepark Strecken, Kursinhalten, sowie Änderungen des Kursablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich. Ein Rücktrittsrecht zu Gunsten des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht.
  1. STORNIERUNG: RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON

Bei den Veranstaltungen handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Die Teilnehmer können jederzeit, unter den nachfolgenden Bedingungen, vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss dem Veranstalter schriftlich (per E-Mail) zugehen. Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt an der gebuchten Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

  • Bedingungen
    Die Höhe der Stornierungsgebühren orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung per Mail beim Veranstalter. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.
  • Kulanz und Stornierungsgebühren
    Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen bis 4 Wochen vor gebuchter Veranstaltung eine kostenfreie Umbuchung an. Für die Umbuchung ist ein neuer, konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen. Ein Anspruch auf den gewählten Ersatztermin besteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Ab 4 Wochen vor dem Beginn der gebuchten Veranstaltung ist eine kostenpflichtige Stornierung möglich. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:
    Ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Event | 70% Gutschein oder 50% Gelderstattung
    Ab 14 Tage vor dem Event | 60% Gutschein oder 25% Gelderstattung
    Ab 7 Tage vor dem Event| 45% Gutschein oder 20% Gelderstattung
    Ab 3 Tage vor dem Event| 20% Gutschein oder 10% Gelderstattung
    Ab 24 Std. vor Kursbeginn | 10% Gutschein – keine Erstattung
  • Umbuchungsgebühr
    Bei einer Umbuchung / Stornierung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 25€ an.
  • Ersatzperson
    Wird der stornierte Teilnehmerplatz bis max. 48h vor dem Event mit einem anderen vom Teilnehmer benannten Ersatzteilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des Ersatzanspruches wie unter Punkt 5.3
  • Nichtteilnahme durch Krankheit
    Im Falle einer Nichtteilnahme aufgrund von Krankheit gelten die normalen Stornierungsbedingungen der Veranstaltung. Eine kostenfreie Stornierung gewährt der Veranstalter nur in besonderen Einzelfällen und auch nur dann, wenn abzusehen ist, dass der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Zusätzlich muss die Vorlage eines ärztlichen Attests per Mail bis 48 Stunden vor Kursbeginn durch den Teilnehmer gewährleistet sein.
  1. MINDESTTEILNEHMERZAHL

Für Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, die Kursdauer entsprechend zu reduzieren, die Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.

  1. STORNIERUNG DURCH DEN VERANSTALTER

Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein oder die Mindestteilnehmerzahl bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht sein, so hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren in Form eines Wertgutscheins von 100% zu erstatten.

  1. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Mountainbiken im Bikepark stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Verfassung ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen Bewusstseins- und Wahrnehmungsbeeinträchtigenden Substanzen zu stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er dieser Anforderungen nicht erfüllen.

  1. AUSRÜSTUNG

Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen oder online die Möglichkeit, ein Leihmountainbike im Bikepark zusätzlich zum Kurs zu buchen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Bei Leihrädern wird der Zustand vor Beginn vom Veranstalter geprüft und sich über die Fahrtüchtigkeit mit dem Teilnehmer vor Antritt der Fahrt gemeinsam versichert. Der Teilnehmer hat geeignete/wetterfeste Kleidung und vorgeschriebene Schutzausrüstung, insbesondere einen Fullfacehelm zu tragen. Ohne Fullface-/Vollvisierhelm ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Ein Recht auf Rückzahlung der Gebühren besteht dann nicht.

  1. WEISUNGEN
  • Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass er weder sich selbst, noch Dritte gefährdet oder verletzt. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.
  • Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.
  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Veranstalters oder dessen Hilfspersonen beruht. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
  • Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Unbeschadet Absatz 1 von Punkt 11, haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht, für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflichtverletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht Folge geleistet oder die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird.
  • Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Die Teilnehmer erkennen den vorstehenden Haftungsausschluss des Veranstalters an.
  1. RECHTE

Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite des Veranstalters sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer tritt insoweit sämtliche Nutzungsrechte an Foto- und/oder Videoaufnahmen unwiderruflich und unentgeltlich an den Veranstalter ab.

  1. SONSTIGES

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages wird zwischen den Parteien eine solche vereinbart, die tatsächlich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. VERANSTALTER

Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, Am Waltenberg 89, 59955 Winterberg.
Telefonnummer: 02981/9199908.
E-Mail: schule@bikepark-winterberg.de

  1. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

AGB BIKE-Verleih

MOUNTAINBIKE-PARK WINTERBERG GMBH & CO. KG

  1. VERTRAGSPARTEIEN
    Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden (im Folgenden Kunde genannt) und Mountainbike-Park Betreiber GmbH & Co KG (im folgenden Bikepark Winterberg genannt) bei dem die Leistung gebucht wird, zustande. Die Buchung erfolgt ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:
  2. DIE PERSON DES KUNDEN
    Der Verleih von Bikes ist ausschließlich an mindestens 18-jährige mit einem entsprechenden Lichtbildausweis möglich. Minderjährige benötigen die zwingend die Vollmacht von unserer Internetseite mit einer Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) eines Erziehungsberechtigten.Der Verleih von Bikes und/oder Schutzausrüstung ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein oder Krankenkassenkarte) oder einer Kreditkarte des Kunden bei der Abholung vor Ort möglich.
  3. VERTRAGSSCHLUSS
    Als Preise gelten die bei der Reservierung auf der Webseite des Bikepark Winterbergs oder in der Bikestation aushängenden und ausgewiesenen Mietpreise für das jeweils gewünschte Leihmaterial. Der Kunde durchläuft hierbei verschiedene Schritte, bei denen das/die gewählte/-n Bike/-s sowie Schutzausrüstung, das Besuchsdatum sowie Daten des Kunden und möglicher Begleitpersonen für das jeweilige Leihmaterial erfasst werden. Der Kunde hat sich durch die Angabe der im Bestellprozess aufgeführten Daten zu identifizieren. Dabei sind die benötigten Daten zwingend korrekt anzugeben! Durch das Absenden der Buchung gibt der Kunde sein Angebot für eine verbindliche Reservierung Durch das Versenden der Reservierungsbestätigung nimmt der Bikepark Winterberg dieses Angebot an. Die Bestätigung wird unmittelbar nach dem Eingang der Reservierung versendet. Der Vertrag ist damit zustande gekommen.Am gewählten Besuchstag kann der Kunde das vorab reservierte Leihmaterial gegen Bezahlung vor Ort in bar oder bargeldlos (EC, Kreditkarte o.ä.) und gegen Vorlage des Lichtbildausweises zur Identifizierung abholen.
    Eine Buchung ausschließlich vor Ort ist nur möglich, wenn noch Leihmaterial zur Verfügung steht. Dies kann nicht gewährleistet werden. Es besteht kein Anspruch auf Leihmaterial vor Ort. Der Vertrag kommt zustande mit der Bezahlung
  4. WIDERRUF
    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hat der Kunde kein Widerrufsrecht, da es sich bei unseren Angeboten um Sport- & Freizeitbetätigungen handelt, welche einen spezifischen Termin/ Zeitraum zur Erbringung vorsehen.
  5. ABHOLUNG & RÜCKGABE DES LEIHMATERIALS
    Das durch den Kunden reservierte Leihmaterial steht am gewählten Besuchstag in der Bikestation zur Abholung bereit. Vor Ort wird dieses noch individuell auf den Kunden sowie die mitgebuchten Begleitpersonen eingestellt. Die Bikestation öffnet ab 9:oo Uhr, ab dann kann das Leihmaterial abgeholt werden. Die Reservierung gilt bis 10:30 Uhr. Danach behält sich der Bikepark Winterberg das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und das Leihmaterial anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, so setzt er den Bikepark Winterberg zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausschließlich telefonisch darüber in Kenntnis.Am letzten Tag des gewählten Mietzeitraums ist das Bike bis spätestens 17:45 Uhr in der Bikestation zurückzugeben. Leihbikes müssen vor der Rückgabe zwingend vorgereinigt werden! Sollte dies nicht der Fall sein, erhebt der Bikepark Winterberg eine Reinigungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Bike.Bei einer Mietdauer über mehrere Tage kann das Leihbike wahlweise in der Bikestation deponiert werden oder selbst mitgenommen werden. Im letzteren Fall trägt der Kunde vollumfänglich die Verantwortung.Keine Rückerstattung der Leihgebühr bei vorzeitiger Rückgabe ohne ärztliche Bescheinigung.
  6. SCHÄDEN AM LEIHMATERIAL
    Unsere Leihbikes und Schutzausrüstungen sind NICHT versichert! Für Schäden an geliehenem Material bzw. für verlorengegangenes Material haftet der Mieter in voller Höhe. Das Leihmaterial wird vom Mieter in einwandfreiem technischem Zustand übernommen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift, ausreichend versichert zu sein (Unfall, Haftpflicht) und bei Unfällen keine Schadensersatzforderungen bzw. Ansprüche an den Betreiber oder sonstige am Bikepark Winterberg beteiligte Personen oder Gesellschaften zu stellen. Optional kann eine Bike-Versicherung für Schäden bis maximal 250 Euro abgeschlossen werden.
  7. ABSCHLUSS EINER BIKEVERSICHERUNG
    Die Bike Versicherung vom Bikepark Winterberg ist ein freiwillig nutzbares Angebot, welches für die von uns zur Verfügung gestellten Leihbikes in Anspruch genommen werden kann. Der Bikepark Winterberg ist hier Versicherungsgeber und der/die Kunde*in Versicherungsnehmer*in. Das Bike ist grundsätzlich immer sorgfältig zu behandeln – egal ob mit oder ohne Versicherung. Entsprechend sind nur Schäden versichert, welche auf den ordnungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Die Versicherungsgebühr beträgt 10 Euro pro Bike und pro Miettag.Die Versicherung deckt ausschließlich Sachschäden, welche an dem versicherten Bike festgestellt werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 250 Euro für den gesamten Mietzeitraum.  Schäden an Schutzausrüstung, der bikenden oder weiteren Person/-en oder dem Eigentum Dritter können mit der Versicherung nicht geltend gemacht werden. Für Schäden über 250 Euro hinaus haftet gemäß den Mietbedingungen weiterhin der/die Versicherungsnehmer*in.Die Versicherung kann ausschließlich direkt bei der Buchung abgeschlossen werden. Eine nachträgliche Versicherung eines ausgeliehenen Bikes ist nicht mehr möglich.Es gelten weiterhin die Mietbedingungen im Bike-Verleih. Diese sind zusätzlich zu beachten.
  8. RÜCKTRITTSBESTIMMUNGEN / STORNIERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
    Eine Stornierung der Reservierung bzw. Buchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Stornierung ist dem Bikepark Winterberg in Textform, unter Vorlage eines Nachweises, anzuzeigen. Keine Preiserstattung wird gewährt, wenn der Termin seitens des Kunden aufgrund von Verspätung nicht wahrgenommen wird oder aus anderen Gründen, überhaupt nicht entgegengenommen wird, und der Bikepark Winterberg dies nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) oder andere Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Bikepark Winterbergs liegen, begründen keinerlei Anspruch auf eine Stornierung der Buchung oder einer Erstattung, bereits erbrachter Leistungen.
  9. STORNIERUNGEN DURCH DEN BIKEPARK WINTERBERG
    Stellt der Bikepark Winterberg Unstimmigkeiten bei der Buchung fest, so kann dieser die Reservierung stornieren und die Herausgabe des Leihmaterials verwehren. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn bei der Buchung falsche Daten (vor allem Größe und Gewicht) durch den Kunden angegeben wurden! Die Reservierung kann auch storniert werden, wenn das Leihmaterial nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt worden ist.
  10. FEHLBUCHUNG & RABATT
    Sollte der Kunde eine falsche Mietkategorie/Größe reserviert haben, so kann der Bikepark Winterberg das gewählte Bike leider nicht zur Verfügung stellen. Es besteht dann kein Anspruch auf die Herausgabe eines anderen Bikes für den Kunden.Ggf. geltende oder vorhandene Rabatt-Angebote und/oder Gutscheine können weiterhin bei der Bezahlung vor Ort eingelöst werden.
  11. WEITERE VEREINBARUNGEN
    Zusätzlich zu den hier aufgeführten AGBs gelten die Nutzungsbedingungen des Bikepark Winterbergs. Die hier aufgeführten AGBs regeln nicht die Durchführung des Besuchs. Für die Nutzung der Liftanlagen ist zusätzlich ein Liftticket zu erwerben.Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

  12. GERICHTSSTAND
    Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf (Online-) Buchungen über die Internetseite des Bikepark Winterbergs oder vor Ort, gilt ausschließlich deutsches Recht und sind ausschließlich nationale Gerichte in Deutschland zuständig.
    Darüber hinaus gilt gegenüber Kaufleuten der Gerichtsstand Medebach.Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

AGB BIKE-ABVERKAUF

MOUNTAINBIKE-PARK WINTERBERG GMBH & CO. KG

Zustandekommen des Vertrages

Verträge auf diesem Internetangebot können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.

Sie geben ein verbindliches Angebot bei der "Bikepark Winterberg" ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im Schritt 5 den Button "Bestellung abschicken" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung/Übergabe der von Ihnen bestellten Ware zustande.

Identität des Vertragspartners
Der Vertrag kommt mit der "Bikepark Winterberg" zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Geschäftsadresse:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
59955 Winterberg
Deutschland

02981 91 99 909

Geschäftsführung:
Nico Brinkmann
info@bikepark-winterberg.de

Steuernummer: 309/5733/0806
Handelsregister: HRA 5625

Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestelldaten werden in unserem Hause gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die "Bestellbestätigung" ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sofern Sie uns Ihre eMail-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per eMail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.

Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

Skiverleih Brinkmann
Remmeswiese 15b
DE - 59955 Winterberg

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rückgaberecht haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Preise und Lieferung, Zahlmöglichkeiten
Alle Preise sind in EURO und enthalten die gesetzliche MwSt. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Gewährleistung
Sollten Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns. Es ist zu beachten, dass es sich um ein Gebrauchtbike handelt, welches übliche Gebrauchsspuren aufweist (Kratzer etc.). Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 1 Jahr auftretenden Mängel der gebrauchten Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche.

Mängel, welche im ersten halben Jahr nach Verkauf gefunden werden, sind als Mängel, welche bereits beim Verkauf vorhanden waren, anzunehmen. Anschließend ist der Kunde als Zweitbesitzer in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits vor Verkauf entstanden ist. Daraus ergibt sich eine Prüfung für einen möglichen Austausch des Rahmens/Crash Replacements. Eine Kostenübernahme des Verkäufers ist hierdurch aber nicht zwingend gegeben.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von "Bikepark Winterberg".

Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse oder via bar/EC-Kartenzahlung vor Ort. "Bikepark Winterberg" behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen bzw. die Zahlart Vorauskasse einzusetzen.

Anbieterkennzeichnung
Geschäftsadresse:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
59955 Winterberg
Deutschland

02981 91 99 909

Geschäftsführung:
Nico Brinkmann
info@bikepark-winterberg.de

Steuernummer: 309/5733/0806
Handelsregister: HRA 5625

Etwaige Fragen oder Beanstandungen bitten wir zu richten an:

Per E-Mail: info@bikepark-winterberg.de

Telefonisch: 02981 91 99 909

Schriftlich:
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co KG
Am Waltenberg 89
DE - 59955 Winterberg

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN - BIKECAMPS

MOUNTAINBIKE-PARK WINTERBERG GMBH & CO. KG

Reiseveranstalter: Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen geltend ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften der (§§ 651a-m BGB, §§ 4-6 BGB-Info-VO) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG., als Reiseveranstalter. Sie sind auf sämtliche Reiseangebote, für die die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG als Reiseveranstalter auftritt anzuwenden.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in den Prospekten und dem Onlineauftritt genannten Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch Annahme Ihrer Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an, an das sich der Reiseveranstalter 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.

2. Zahlungsbedingungen
Zur Absicherung von Kundengeldern hat die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG eine Insolvenzsicherung für selbst veranstaltete Reisen bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH. Der Sicherungsschein geht dem Kunden mit Reisebestätigung zu.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen.

3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Die Teilnehmer können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief/ Fax) an die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG. erfolgen.
Tritt ein Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert.
Die Stornogebühr beträgt:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. - 07 Tag vor Reisebeginn 70%
ab 06. - 02 Tag vor Reisebeginn 80%
ab einem Tag oder bei Nichtantritt 90% vom Reisepreis.
Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Unabhängig davon fällt bei einer Stornierung stets zusätzlich eine Stornierungs- / Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 € pauschal an.

4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsumfang: Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen der Beschreibung des Programms. Geringfügige Änderungen der Leistungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, der einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die Ihnen gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Teilnehmer ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, können wir Ihnen die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annehmen, oder vom Vertrag zurücktreten. Wir können Ihnen mit dem Angebot einer Preiserhöhung auch wahlweise eine andere Reise anbieten. Nach Ablauf der gesetzten Frist, gilt das Angebot als angenommen.

5. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend erstattet.

6. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Tritt ein Mangel ein, ist dieser unmittelbar direkt dem durchführenden Unternehmen (noch vor Ort) anzuzeigen. Eine etwaige Haftung der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler, soweit sie als solche auftritt, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG. für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise.
Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird.
Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht haften.
An sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB).

8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen
Der Teilnehmer hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei die Abhilfe verweigert werden kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Abhilfe kann durch die Erbringung einer eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht werden.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb einer angemessenen, vom Teilnehmer für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe geleistet, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

9. Mitwirkungspflichten und weitere Obliegenheiten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme zulässt.

10. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Schweben über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle
Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Teilnehmer und für die Teilnehmerbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages wird zwischen den Parteien eine solche vereinbart, die tatsächlich gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13. Veranstalter
Mountainbike-Park Winterberg GmbH & Co. KG, Am Waltenberg 89, 59955 Winterberg. Telefonnummer: 02981/9199909.
E-Mail: info@bikepark-winterberg.de





30. Oktober 2024 8:04